Bines Kurberatung Termin buchen

Alle Maßnahmen im Überblick

Was es gibt und was davon zu dir passt.

Die meisten kennen einen einzigen dieser Wege. Hier stehen die, bei denen ich dich unterstützen kann: mit Kind und ohne, für Mütter, Väter, Paare und pflegende Angehörige. Dazu der Unterschied zwischen Vorsorge und Reha und der zwischen Begleitkind und Therapiekind.


Maßnahmen mit Kind

Für Mütter

Mutter-Kind-Kur

Die stationäre Vorsorgemaßnahme nach § 24 SGB V. Drei Wochen in einer Klinik, zusammen mit deinen Kindern, ohne Einkauf, Kochen und Organisation.

Für Väter

Vater-Kind-Kur

Stationäre Vorsorge nach § 24 SGB V, drei Wochen mit deinem Kind. Nicht jede Klinik hat Vaterplätze, deshalb lohnt sich Vorlauf.

Für Paare

Gemeinsam als Eltern

Viele Kliniken nehmen Elternpaare zusammen auf, beide mit eigenem Anspruch und eigenem Programm.

Kinder bis 12 Jahre fahren in aller Regel mit, darüber hinaus braucht es eine besondere Begründung. Ob dein Kind als Begleitkind oder als Therapiekind beantragt wird, entscheidet mit über die Klinikwahl.


Wenn dein Kind der Grund ist

Es gibt Situationen, in denen nicht die Erschöpfung der Eltern im Vordergrund steht, sondern die Erkrankung des Kindes. Dafür gibt es einen eigenen Weg.

Für Kinder und Jugendliche

Kinderreha

Hier ist dein Kind selbst in Behandlung und bekommt ein eigenes Reha-Programm. Welcher Träger zuständig ist, klären wir vor dem Antrag.

Der Unterschied

Therapiekind statt Kinderreha

Fährt dein Kind bei deiner Kur als Therapiekind mit, wird es mitbehandelt, aber die Patientin oder der Patient bist du. Welcher Weg der richtige ist, hängt davon ab, wessen Bedarf gerade im Vordergrund steht.


Maßnahmen ohne Kind

Für Mütter

Mütterkur

Wenn deine Kinder zu Hause gut versorgt sind, kannst du allein fahren. Drei Wochen ohne Verantwortung für jemand anderen.

Für Väter

Väterkur

Drei Wochen stationäre Vorsorge ohne Kind. Auch Väter arbeiten dort an ihrer Erschöpfung.

Für pflegende Angehörige

Vorsorge und Reha bei Pflege

Pflege heißt nicht erst Waschen und Heben. Wer regelmäßig für jemanden da ist, trägt eine Belastung, die von außen kaum jemand sieht, und hat eigene Ansprüche.

Für Erwachsene

Reha für Erwachsene

Wenn die Erkrankung schon da ist. Zuständig ist die Krankenkasse oder die Rentenversicherung und die Weiche wird vor dem Antrag gestellt.

Für alle anderen

Vorsorgekur nach § 23

Ohne Kind, ohne Pflegefall. Der allgemeine Anspruch für Erwachsene, mit einer eigenen Hürde: ambulant vor stationär.

Wie ihr die passende Klinik findet


Kur oder Reha? Der Unterschied in einem Absatz.

Eine Vorsorgekur setzt an, bevor aus einer Belastung eine chronische Erkrankung wird. Du bist erschöpft, schläfst schlecht, bist gereizt, der Rücken meldet sich, aber es gibt noch keine Diagnose, die alles erklärt. Genau dafür ist die Vorsorge gedacht.

Eine Rehabilitation kommt, wenn eine Erkrankung bereits besteht und Folgen für deinen Alltag oder deine Arbeitsfähigkeit hat. Hier geht es darum, Verschlechterung abzuwenden und Funktionen zurückzugewinnen. Alles dazu steht auf der Seite Reha für Erwachsene.

Eine Vorsorgekur beantragst du bei deiner Krankenkasse. Bei einer Reha kann je nach Situation auch die Rentenversicherung zuständig sein. Welcher Träger bei dir der richtige ist, kläre ich vor dem Antrag. Beides begleite ich und beides ist kein Urlaub. Eine Diagnose stelle ich dabei nicht, das bleibt bei deiner Ärztin oder deinem Arzt.


Was in den drei Wochen passiert.

Was genau angeboten wird, ist von Klinik zu Klinik verschieden. Genau deshalb bekommst du von mir eine Vorauswahl passender Häuser statt einer Liste mit hundert Treffern.


Wer zahlt was.

Die Maßnahme selbst trägt deine Krankenkasse. Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, Anwendungen und die Betreuung deiner Kinder sind darin enthalten.

Für Erwachsene fällt ein Eigenanteil an: 10 Euro pro Tag, dazu je 5 Euro für Hin- und Rückfahrt. Bei drei Wochen sind das zusammen 220 Euro. Kinder zahlen nichts. Wer von der Zuzahlung befreit ist oder die Belastungsgrenze erreicht hat, zahlt auch das nicht.

Achtung, es wird teurer. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Tagessatz auf 15 Euro, der Eigenanteil liegt dann bei 325 Euro. Maßgeblich ist, wann du die Maßnahme antrittst, nicht wann du sie beantragst.

Die Fahrt zur Klinik trägt deine Kasse weitgehend mit, dafür fällt eine kleine Zuzahlung pro Person und Fahrt an. Selbst zahlst du den Gepäckversand und persönliche Ausgaben vor Ort. Meine Begleitung kostet 75 Euro für eine Kur und 100 Euro für eine Reha, für den kompletten Antragsweg.

Diese Angaben gelten für gesetzlich Versicherte. Für Beamtinnen, Beamte und Privatversicherte läuft es grundlegend anders: Dort gibt es keine Zuzahlung, dafür streckst du die Klinikrechnung vor und holst dir das Geld von Beihilfe und Versicherung zurück. Alles dazu steht auf der Seite Beihilfe und private Versicherung.

Ablauf und Preise im Detail


Arbeitgeber, Freistellung und Gehalt.

„Mein Arbeitgeber macht das nie mit.“ Um seine Zustimmung geht es nicht.

Bei einer bewilligten stationären Vorsorge- oder Rehamaßnahme gilt dasselbe wie im Krankheitsfall: Dein Entgelt läuft weiter, geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz. Und die Zeit darf dir nicht vom Urlaub abgezogen werden, das steht im Bundesurlaubsgesetz. Du bittest also nicht um freie Tage, du meldest eine Freistellung an.

Dein Arbeitgeber bekommt den Zeitpunkt, die voraussichtliche Dauer und die Bewilligung deiner Kasse. Deine Diagnose bekommt er nicht, die geht ihn nichts an.

Melde dich, sobald der Klinikplatz steht, nicht erst in der Woche davor. Wer einfach wegbleibt und nichts sagt, bekommt Ärger, und zwar wegen der fehlenden Meldung, nicht wegen der Kur. Wie du das Gespräch führst, gehen wir vorher durch, wenn dir davor graut.

Für Selbstständige, Minijobs, Bürgergeld, Beamtinnen und Beamte gelten eigene Regeln, ebenso bei besonderen Vertragssituationen. Auch das schauen wir uns vorher an, damit du nicht mitten in der Bewilligung merkst, dass die drei Wochen finanziell nicht tragen. Eine rechtliche Prüfung im engeren Sinn leiste ich dabei nicht.


Wenn der Antrag abgelehnt wird.

Eine Ablehnung fühlt sich an wie ein Urteil über die eigene Belastung. Sie ist keins. Sie bedeutet meistens, dass die Unterlagen nicht das gezeigt haben, was tatsächlich los ist.

Was ich mache: mit dir durchgehen, welche Angaben gefehlt haben, damit deine Situation vollständig ankommt. Was ich nicht mache: rechtlich für dich argumentieren oder dich gegenüber deiner Kasse vertreten. Dafür gibt es Sozialverbände und Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht und ich sage dir gern, wo du hinkannst.

Die Frist steht in deinem Bescheid. Behalte sie im Blick: In der Regel bleibt dir ein Monat und der ist im Alltag schneller vorbei, als er klingt.

Von Anfang an gut begleitet

Du musst nicht krank genug sein. Du musst nur anfangen.

Such dir einen Termin aus, der in deinen Tag passt. Das Erstgespräch dauert 30 Minuten, läuft am Telefon oder online und kostet nichts.

Termin auswählen